Tierquälerei melden
1. Dokumentieren
Dokumentieren Sie jeden Missstand per Video oder Fotografisch (Handyqualität ist ausreichend)
2. Bericht schreiben
Schreiben Sie Ihre Beobachtungen auf. Was wurde wo beobachtet und wann, gibt es Zeugen. Je mehr Infos Sie haben umso besser.
3. Tierschutzrecht
Prüfen Sie, ob die Tierhaltung gegen geltendes Tierschutzrecht (siehe unten) verstößt. Sollten sie sich nicht sicher sein, können Sie uns gerne kontaktieren.
4. Veterinäramt verständigen
Nur das Veterinäramt hat die Berechtigung die Tierhaltung zu kontrollieren und gegebenenfalls Auflagen zu erteilen, wir als Tierschutzverein dürfen das nicht. Melden Sie denMissstand schriftlich dem Veterinäramt. Für den Landkreis Oder Spree:
Per Post:
Schneeberger Weg 40,
15848 Beeskow
Per E-Mail:
veterinaeramt@l-os.de
Per Telefon:
03366/351391
Per Fax
03366/352399
Tierschutzrecht
In Deutschland gilt für alle Tiere das Tierschutzgesetz. Dieses ist jedoch sehr allgemein formuliert. Daher ist es oft schwer, gegen jemanden vorzugehen, der ein Tier nicht artgerecht hält. Für viele Tierarten und Haltungsformen gibt es zudem Gutachten und Leitlinien, welche allerdings nicht rechtsverbindlich sind, sie dienen lediglich als Orientierungshilfe für die Halter und Amtsveterinäre.
Gesetze und Verordnungen:
Leitlinien:
- Zootiere u.a.: Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren
- Zirkustiere u.a.: Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen
- Pferde: Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten
- Reptilien: Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien